Neue Corona Regeln
Sehr geehrte Damen und Herren, nach der landesweit ausgerufenen Warnstufe 2 am 01.12.2021 gelten für die Nutzung von Schießstätten die Regelungen des § 8 b Abs. 4 Nds. Corona-Verordnung in der aktuell gültigen Fassung. Danach dürfen ungeimpfte Jägerinnen und Jäger die Schießstätten,
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